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Mit den Urteil des Bundesgerichtshofes vom heutigen 24.03.2010 ist die sogenannte Ölpreisbindung beim Gas gekippt. Die aus den 60er Jahren stammenden Klauseln in Gas-Lieferverträgen sind somit hinfällig und Verbraucher können sogar auf Rückzahlungen hoffen. Mit dem Urteil des BGH kann endlich etwas Bewegung in den deutschan Gasmarkt kommen.



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