Mit den Urteil des Bundesgerichtshofes vom heutigen 24.03.2010 ist die sogenannte Ölpreisbindung beim Gas gekippt. Die aus den 60er Jahren stammenden Klauseln in Gas-Lieferverträgen sind somit hinfällig und Verbraucher können sogar auf Rückzahlungen hoffen. Mit dem Urteil des BGH kann endlich etwas Bewegung in den deutschan Gasmarkt kommen.
Ölpreisbindung bei Gaspreis lt BGH unzulässig - der Gasmarkt
Geschrieben von trends 684 Tage vor (http://www.gasmarkt24.de)Wer hat für diese News gestimmt
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